Willkommen auf den Seiten, die hnen eine der größten Auseinandersetzungen über die Rückgabe von rechtswidrig konfisziertem Besitzungen einschließlich großer Raubkunstsammlungen in der Tschechschen Republik vorstellen.

Fürst Adolph Schwarzenberg (1890 – 1950) gehörte Frauenberger Linie seiner Familie an. Er wurde nach dem Tod seines Vaters 1938 Erbe und Eigentümer der Famliengüter vor allem in Südböhmen, wo seine Familie durch Jahrhunderte zur kulturellen und wirtschaftlihen Entwicklung beigetragen hat.

1940 bschlagnahmte die Nazi- Gestapo sein gesamtes in Deutshland, Österreich und der Tschechoslowakei gelegenes Vermögen wegen seiner uerschrockenen Haltung gegenüber der Nazi Gewaltherrschaft und seinem Eintreten für die Tschechoslowakei. Bei Kriegsende wurde die nach Dekret Nr. 5/1945 gebotene Rücgabe des von der Gestapo geraubten Vermögens verweigert und satt dessen sein gesamtes Vermögen einschließlich all seiner persönlichen Habe asbald durch Anordnung der Nationalverwaltung unter Missbrauch von Dekret No. 5/1945 entzogen; im Oktober 1945 erfolgte dann die restlose Konfiskation unter Missbrauch von Dekret Nr. 12/1945.Obwohl der Landesnationalausschuß in Prag bereits am 5. März 1946 erkannt hatte, dass diess Vorgehen gesetzwidrig war, wurde es nicht aufgehoben; vielmehr wurde im Juli 1947 das Sondergesetz „lex Schwarzenberg“ verabschiedet, mit welchem Adolph Schwarzenberg’s betriebliches Eigentum in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Industrie, Handel und Gewerbe“ enteignet wurde.

Seine großes, von diesem sogenannten Gesetz nicht erfasstes, nicht betriebliches Vermögen wurden dann nach dem 1. Juni 1948 vom totalitären Regime unterschlagen. Was war der Grund für dies forgestzte Unrecht ?

Politische und soziale Verfolgung und auch Neid. Faktisch hat Adolph damals in der Tschechoslowakei gar nichts mehr besessen, da ihm ja längst alles von den Nazis 1940 und nach dem Krieg durch den Missbrauch der Präsidialdekrete Nr. 5 und 12/1945 entzogen war.

Dr. Henrich Prinz zu Schwarzenberg, der Vater von Prinzessind Elisabeth Schwarzenberg, seit 1970 verehelichte von Pezold, hat seinen Adoptivsohn Karl Schwarzenberg aus der Orlik Linie Schwarzenberg leztwillig beauftragt, die Rückgabe des verlorenen tschechischen Vermögens der Familie Schwarzenberg-Frauenberg so bald wie möglich zu verlangen. Im Dezember 1990, noch vor Verabschiedung der Restitutionsgesetze, erklärte Karl Schwarzenberg Elisabeth Pezold, dass er während seiner Dienstzeit bei Präsident Havel bis 30. Juni 1992 nicht die Restitution der Frauenberger Besitzngen beantragen wolle, dass er dies aber anschliessend tun werde; er bestätigte ihr dies 1991 und nochmals im März 1992. Bis heute hat er jedoch nichts getan, um die Rückgabe zu erlangen – zunächst behauptete er „aus Gewissensgründen“ und später argumentierte er bei Gericht i Österreich entgegen besseres Wissen, seine Adopton durch ihren Vater sei nach tschechischem Recht unwirksam und er sei deshalb auch vor Ablauf der Anmeldefristen nicht „berechtigte Person“ nach den Restitutionsgesetzen gewesen. Dagegen hat er zuvor in anderen Verfahren „Krupauer“ beim Bezirksgericht Pisek vorgetragen, dass die Adoption durch ihren Vater nach tschechischem Recht wirksam ist und das Gericht bestätigte dies mit rechtskräftigem Urteil, welches auch vom tschechischen Verfassungsgericht bestätigt wurde. Bis heute behauptet er im Erbstreit beim Kreisgericht in Leoben, dass seine Adoption durch Elisabeth’s Vater nach tschechischem Recht unwirksam ist.

Elisabeth von Pezold, die Enkelin von Adolph Schwarzenberg hat die Sache in die Hand genommen. Seit den 90er Jahren versucht sie den Ruf ihres Großvaters wieder herzustellen und entsprechend dem Auftrag ihres Vaters die Rückgabe des Vermögens zu erreichen.

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