Das Rekursgericht hat das Urteil über die Fürstengruft bestätigt.

02.06.2010

Das Kreisgericht České Budějovice (Budweis) hat am 2. Juli das Urteil des Gerichts 1. Instanz in Jindřichův Hradec (Neuhaus) bestätigt.

Das Gericht hat erklärt, dass die Fürstengruft der Schwarzenberger in Domanín bei Třeboň (Wittingau) in die Verlassenschaft von Adolf Schwarzenberg gehört. Es hat gleichfalls das Urteil niederer Instanz bestätigt, dass die umliegenden Grundstücke nicht zu dieser Verlassenschaft gehören.

Züruck